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Wir informieren Sie regelmäßig über interessante Urteile und Grundsatzentscheidungen sowie über Neuigkeiten aus unserer Kanzlei.

VW – Diesel – Klagen: Verjährung

 

In der Presse wurde verschiedentlich davor gewarnt, Ansprüche von VW-Diesel-Fahren gegen die Händler oder die Volkswagen AG könnten zum 31.12.2017 verjähren (z.B. FAZ vom 16.12.2017). Dem ist jedoch unter Verweis auf §195, 199 BGB entgegenzutreten. Es kommt vielmehr darauf an, wie lange schon außergerichtlich verhandelt wurde. Für in den Jahren 2016 und 2017 gekaufte Fahrzeuge bestehen diesbezüglich ohnehin keine Probleme.

 

Zu beachten ist, dass die in der Zwischenzeit vorliegende Rechtsprechung oft davon ausgeht, dass der §434 Absatz 1 Satz 2 BGB einschlägig ist, da ohne Softwareupdate oder Abstellung des NO (X-Ausstoss-Mangel) der Entzug der allgemeinen Betriebserlaubnis droht, wenn es bei dem bisherigen Steuerprogramm bleibt (LG Bochum, zfs 2017, 382; LG Dortmund 25 O 6/16).

 

Auch weiterhin steht RA Andreas Brandt in Prenzlau und Schwedt für alle Klagen wegen Dieselmotoren zur Verfügung. Ein diesbezügliches Musterklagegesetz ist in Deutschland noch nicht eingeführt worden.

 

Zwangsvollstreckung: Klage wegen sittenwidriger Ausnutzung eines Titels

 

Schwedt/Oder. Nach einem Urteil des OLG Koblenz (5W647/14) sind die Nebenforderungen (Zinsen und Kosten) bei der Bemessung des Streitwerts nicht hinzuzurechnen, wenn mit einer auf Sittenwidrigkeit (§826 BGB) gestützten Klage begehrt wird, die Zwangsvollstreckung aus einem erschlichenen Vollstreckungstitels zu unterlassen. Die Rechtssprechung hatte das diesbezügliche Urteil des BGH (VIII ZR 141/65) immer mehr unterhöhlt. Dadurch wurden die Kosten der Vollstreckungsgegenklagen immer mehr in die Höhe getrieben. Dem wird durch das OLG Koblenz Einhalt geboten.

 

Erlasse der Länder zum neuen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht

 

Prenzlau. Nunmehr sind rückwirkend ab dem 01.07.2016 die neuen Regelungen zur Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Kraft getreten. Die neue Besteuerung für Erbschaft und Schenkung stellt kein umfassend reformiertes Gesetz dar, sondern kann nur unter Druck des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zustande, das eine Neuregelung der Verschonung von Betreibsvermögen verlangte. Ergebnis ist, dass die Anwendungsregelungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sind. Während Bayern auf Anwendungsregelungen ganz verzichtet hat, regeln z.B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Schleswig-Holstein die Verschonung des Betriebsvermögens in allen Einzelheiten. Das ist in unserem Steuersystem neu. Große praktische Auswirkungen dürfte das bei der Behandlung der „jungen Finanzmittel“ nach §13 b Absatz 4 Nr 5 ErbStG haben. Innerhalb von 2 Jahren stellt sich die Frage, ob bei Kapitalversorgung einer Tochtergesellschaft durch Ihre Mutter die Finanzmittel auch dann als Jungfinanzmittel zu behandeln sind, wenn sie bei der Muttergesellschaft schon länger als 2 Jahre zum Betriebsvermögen gehörten (Dazu: Loose Ländererlasse in: ErbR 2017, 693). In konkreten Fragen des Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts berät sie gern RA Andreas Brandt in Prenzlau und Schwedt

VW Diesel/ Audi Diesel/ BMW Diesel/ Mercedes Benz Diesel

 

Die Kanzlei BRANDT Rechtsanwälte bearbeitet für eine Reihe von Dieselfahrern

in Berlin und Brandenburg rechtliche Verfahren wegen unzulässiger Abgaswerke

bzw. unzulässiger Abgasreinigungsanlagen. Eine Musterklage wurde bereits

eingereicht. Diese und andere Klagen wurden gegen die Autohändler gerichtet, die

das jeweilige Auto verkauft haben. In Einzelfällen prüfen wir, ob die Klagen auch

gegen Volkswagen, Audi, BMW und Mercedes Benz gerichtet werden können.

 

Auf dem s.g. „Diesel-Gipfel“ hat zumindest der VW Konzern angeboten, anstelle

eines Schadenersatzes einen gestaffelten Preisnachlass zu gewähren, der bei

dem VW Touraeg 10.000,- € beträgt, bei einem Polo nur 3.000,- €. Der Preisnachlass

wird nur dann gewährt, wenn ein Neuwagen mit einem neuen Vertrag erworben wird.

Die Kanzlei BRANDT Rechtsanwälte rät diesbezüglich in der Regel von der

Inanspruchnahme dieses Angebots, das in ähnlicher Weise auch von Mercedes

Benz und BMW gemacht wurde, ab. Wir haben die VW Werte geprüft und festgestellt:

 

Der Rabatt liegt noch unter dem Rabatt, den die VW- und Audi-Händler in

der Regel ohne besondere Vereinbarung gewährt haben (etwa 25 % in vielen

Fällen). Letztlich erhält der Dieselfahrer also durch dieses Angebot keinen Vorteil.

 

Wie in der Musterklage zum Ausdruck gebracht, können die Autofahrer stattdessen

die für die Vermeidung von Dieselfahrverboten in verschieden Städten

notwendigen Abgasreinigungsmaßnahmen einklagen, aber auch die Rückzahlung

des Kaufpreises gegen Rücknahme des Fahrzeuges oder Schadenersatz für den

Dieselfahrer. Der Leiter der Kanzlei, Rechtsanwalt Andreas

Brandt, kann hier von Interessenten persönlich angesprochen werden.

Änderungen im Insolvenzrecht ab dem 1. Juli 2014

Es wird nun eine Änderung zum Insolvenzrecht ab dem 1. Juli 2014 in Kraft treten. Damit kann man nun künftig einerseits schneller von den Schulden befreit werden, aber auch andererseits sind weitere Versagungsgründe eingefügt worden. Ist der Schuldner in der Lage die Verfahrenskosten und 35 % der angemeldeten Schulden zu übernehmen, kann das Verfahren auf 3 Jahre verkürzt werden. Ist der Schuldner in der Lage die Verfahrenskosten zu tragen, verkürzt sich das Verfahren auf 5 Jahre. Alles Weitere sollten Sie in der Kanzlei besprechen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Urteil: Ehevertrag darf nicht in die Sozialhilfe führen

Ein Ehevertrag, durch den der geschiedene Partner wegen der hohen Zahlungspflicht zum Sozialhilfeempfänger wird, ist sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: XII ZR 157/06). Dabei wurde zum ersten Mal ein Ehevertrag für ungültig erklärt, der den Mann finanziell überforderte.

Verwaltungsgericht Potsdam 
Bisherige Praxis der Essensversorgung der Kitas und Horte ist mit Caterer nicht rechtmäßig, wenn der Träger nicht das Essensentgelt bestimmt, damit die durchsschnittlich ersparten Eigenaufwendungen nicht bestimmt haben und die Abkassierung dem Caterer überlassen. Das OVG Berlin-Brandenburg konnte dieser Sicht nicht zustimmen. Sah jedoch einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch - Siehe dazu mehr auf unserer Seite Kitaessen VG Potsdam!